Ratgeber fürs Autohaus
Kundenfoto bei der Fahrzeugübergabe veröffentlichen: Einwilligung, DSGVO und Muster
Das Foto mit dem neuen Auto gehört für viele Kunden zur Übergabe dazu, und für Ihr Autohaus ist es das beste Material für Website und Instagram. Wer ein Kundenfoto veröffentlichen will, braucht dafür aber eine Einwilligung, die mehr leisten muss als ein beiläufiges „Klar, gern“. Dieser Ratgeber zeigt, was DSGVO und Kunsturhebergesetz verlangen, wie Sie mit Begleitpersonen, Kindern und Kennzeichen umgehen und was bei einem Widerruf zu tun ist. Dazu bekommen Sie eine Muster-Einwilligung und eine Checkliste für den Übergabebereich.
Von Alexander von der Decken, Gründer von Capturfy
· 11 Min. Lesezeit
Das Wichtigste in Kürze
- 1Für Werbung dürfen Sie ein Kundenfoto nur mit Einwilligung veröffentlichen.
- 2Die Einwilligung nennt Zweck, Kanäle und Widerrufsrecht und muss dokumentiert sein, auch wenn sie mündlich erfolgt.
- 3Kennzeichen decken Sie besser ab, und Kinder zeigen Sie im Zweifel gar nicht.

Wichtiger Hinweis: Dieser Beitrag ist ein praxisnaher Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Für Ihren konkreten Fall lassen Sie Abläufe und Formulierungen durch eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt für Datenschutzrecht prüfen.
Darf ein Autohaus ein Kundenfoto ohne Einwilligung veröffentlichen?
Zu Werbezwecken darf es das in aller Regel nicht. Sobald ein Kunde auf dem Foto zu erkennen ist, verarbeiten Sie personenbezogene Daten im Sinne der DSGVO. Das beginnt nicht erst beim Posten, sondern schon beim Fotografieren und Speichern. Als Rechtsgrundlage für ein Foto bei der Fahrzeugübergabe, das Sie zur Werbung nutzen wollen, kommt praktisch nur die Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO in Frage. Welche Bedingungen dafür gelten, regelt Art. 7 DSGVO.
Auf ein berechtigtes Interesse nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO sollten Sie sich bei Werbefotos nicht verlassen. Nach überwiegender Auffassung hat hier das Interesse des Kunden am eigenen Bild Vorrang. Dass Sie das Foto gut gebrauchen können, reicht als Begründung nicht.
Daneben steht das Kunsturhebergesetz (KUG). Nach § 22 KUG dürfen Bildnisse nur mit Einwilligung der abgebildeten Person verbreitet oder öffentlich gezeigt werden. § 23 KUG nennt Ausnahmen, etwa für Bilder aus dem Bereich der Zeitgeschichte oder für Personen, die nur als Beiwerk neben einer Örtlichkeit erscheinen. Auf ein Kundenfoto bei der Übergabe passt in aller Regel keine davon, denn dort steht der Kunde im Mittelpunkt, und das Bild wirbt für Ihr Haus.
Wie DSGVO und Kunsturhebergesetz zueinander stehen, ist unter Juristen umstritten. Für den Alltag im Autohaus können Sie diese Frage offenlassen. Für ein Foto, das Sie zu Werbezwecken zeigen, brauchen Sie in der Praxis nach beiden Regelwerken eine Einwilligung. Holen Sie sie deshalb so ein, dass sie beiden Anforderungen genügt.
Was gehört in die Einwilligung für Website und Social Media?
Eine Einwilligung ist nur wirksam, wenn der Kunde weiß, wozu er Ja sagt. Die DSGVO verlangt eine freiwillige, informierte und unmissverständliche Erklärung für einen bestimmten Zweck. Für das Übergabefoto gehören deshalb diese Punkte in den Text:
- Wer verantwortlich ist, also Ihr Autohaus mit Name und Kontakt.
- Wofür Sie das Foto nutzen, zum Beispiel um Ihr Haus und Ihre Fahrzeugübergaben vorzustellen.
- Wo das Foto erscheint. Nennen Sie die Kanäle einzeln, etwa Website, Instagram, Facebook oder den Bildschirm im Verkaufsraum.
- Wie lange Sie es nutzen. Üblich ist „bis auf Widerruf“, ein fester Zeitraum ist für den Kunden noch klarer.
- Der Hinweis, dass die Einwilligung freiwillig ist und Kauf und Übergabe nicht davon abhängen.
- Der Hinweis, dass der Kunde jederzeit für die Zukunft widerrufen kann, und eine Adresse, an die er sich dafür wendet.
Die pauschale Angabe „Social Media“ ist zu ungenau, weil der Kunde daraus nicht ablesen kann, wo sein Bild auftaucht. Wollen Sie aus den Fotos später Beiträge, Reels oder Storys machen, wie im Ratgeber Instagram fürs Autohaus beschrieben, gehört Instagram ausdrücklich in die Liste. Wenn Sie den Kunden in einem Beitrag markieren möchten, fragen Sie auch danach, denn die Markierung verknüpft sein Profil mit Ihrem Beitrag.
Dazu kommen die Informationen nach Art. 13 DSGVO, etwa zur Speicherdauer und zu den Rechten des Kunden. Sie müssen nicht vollständig im Einwilligungstext stehen. Üblich ist ein kurzer Text mit einem Verweis auf Ihre Datenschutzerklärung.
Mein Rat: Lassen Sie den Kunden die Kanäle einzeln wählen. Mancher ist mit dem Bildschirm im Verkaufsraum einverstanden, möchte aber nicht auf Instagram erscheinen. Ein Ja zu einem Kanal ist mehr wert als ein Nein zu allen.
Muster: Einwilligung für das Foto bei der Fahrzeugübergabe
Der folgende Text ist als Grundlage für Ihr Haus gedacht. Die Platzhalter in eckigen Klammern ersetzen Sie durch Ihre Angaben. Sie können den Text ausdrucken, in ein digitales Formular übernehmen oder Ihren Verkäufern als festen Wortlaut für die mündliche Frage mitgeben.
Muster-Einwilligung für das Übergabefoto
Einwilligung in Foto- und Videoaufnahmen bei der Fahrzeugübergabe Ich bin damit einverstanden, dass [Autohaus] bei der Übergabe meines Fahrzeugs Fotos oder kurze Videos von mir macht und speichert. [Autohaus] darf diese Aufnahmen nutzen, um das Autohaus und seine Fahrzeugübergaben vorzustellen, und sie auf folgenden Kanälen veröffentlichen: [Kanäle]. Mein Kennzeichen wird vor einer Veröffentlichung unkenntlich gemacht. Meinen Namen nennt [Autohaus] nur, wenn ich dem gesondert zustimme. Die Einwilligung ist freiwillig. Wenn ich sie nicht erteile, hat das keinen Einfluss auf den Kauf oder die Übergabe meines Fahrzeugs. Sie gilt bis zu meinem Widerruf. Ich kann die Einwilligung jederzeit ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen, zum Beispiel per E-Mail an [Kontakt]. [Autohaus] entfernt die Aufnahmen dann von den eigenen Kanälen. Die Rechtmäßigkeit der bis dahin erfolgten Nutzung bleibt unberührt. Auf Kopien, die Dritte bereits gespeichert oder geteilt haben, hat [Autohaus] keinen Einfluss. Weitere Informationen zum Datenschutz stehen in der Datenschutzerklärung von [Autohaus]. Name, Datum und Unterschrift oder Vermerk „mündlich erteilt, bestätigt durch …“
Dieses Muster ist ein Vorschlag und ersetzt keine Rechtsberatung. Lassen Sie den Text vor dem Einsatz von Ihrem Datenschutzbeauftragten oder einer Fachanwältin oder einem Fachanwalt für Datenschutzrecht prüfen und an Ihr Haus anpassen. Die Kanäle bieten Sie am besten zum einzelnen Ankreuzen an.
Reicht eine mündliche Einwilligung für das Kundenfoto?
Die DSGVO schreibt für die Einwilligung keine bestimmte Form vor. Ein mündliches Ja kann also wirksam sein, und im Übergabebereich ist es oft der natürlichste Weg. Die Schwierigkeit liegt woanders. Nach Art. 7 Abs. 1 DSGVO müssen Sie nachweisen können, dass der Kunde eingewilligt hat. Ein Satz wie „Der Kunde hatte nichts dagegen“ hilft Ihnen dabei wenig.
Halten Sie deshalb für jede Einwilligung Folgendes fest:
- den Namen des Kunden,
- Datum und Uhrzeit,
- den genauen Wortlaut der Frage und die gewählten Kanäle,
- den Verkäufer oder Serviceberater, der gefragt hat.
Arbeiten Sie am besten mit einem festen Wortlaut, den jeder Verkäufer gleich verwendet. Dann hängt der Nachweis nicht davon ab, wie ein Kollege an diesem Tag formuliert hat. Papierformulare gehen dagegen leicht in der Kaufakte unter und sind im Ernstfall schwer zu finden.
Trennen Sie außerdem zwei Schritte. Vor dem Foto willigt der Kunde grundsätzlich ein. Ob ein bestimmtes Bild tatsächlich veröffentlicht wird, bestätigt er noch einmal, wenn er es gesehen hat. So entscheidet er informiert, und Sie vermeiden Ärger über ein Foto, auf dem er sich nicht gefällt.
In Capturfy ist die Einwilligung der erste Schritt im Formular auf dem Handy des Verkäufers. Er fragt den Kunden mündlich und bestätigt dessen Zustimmung. Gespeichert wird sie als „mündlich, vom Team bestätigt“ mit festem Wortlaut als Nachweis. Die Freigabe fürs Marketing ist ein eigener Schritt. Dafür klickt der Kunde in der Foto-Mail, die wenige Minuten nach der Aufnahme bei ihm ankommt, auf „Foto freigeben“, oder der Verkäufer hält seine mündliche Zustimmung fest.
Begleitpersonen und Kinder auf dem Foto: Wer muss zustimmen?
Zur Übergabe kommen oft Partnerin oder Partner, Freunde oder die ganze Familie. Für jede Person, die auf dem Foto zu erkennen ist, gilt dasselbe wie für den Käufer. Sie braucht eine eigene Einwilligung, denn die Zustimmung des Käufers deckt seine Begleitung nicht ab. Fragen Sie deshalb jede erkennbare Person einzeln, oder wählen Sie den Bildausschnitt so, dass nur der Käufer zu sehen ist.
Bei Kindern entscheiden die Sorgeberechtigten. Bei gemeinsamem Sorgerecht halten viele Juristen die Zustimmung beider Eltern für nötig, jedenfalls wenn das Bild im Internet erscheinen soll. Jugendliche sollten nach verbreiteter Auffassung zusätzlich selbst zustimmen. Im Übergabebereich lässt sich das kaum sicher prüfen.
Zeigen Sie Kinder im Zweifel nicht. Machen Sie ein zweites Bild ohne sie, oder fotografieren Sie so, dass sie nicht zu erkennen sind. Das Erinnerungsfoto mit der ganzen Familie kann der Kunde trotzdem bekommen, Sie veröffentlichen es nur nicht.
Denken Sie auch an alle anderen im Bild. Stehen andere Kunden im Hintergrund des Verkaufsraums, schneiden Sie sie weg oder decken sie ab. Für Ihre eigenen Verkäufer, die oft mit auf dem Übergabefoto stehen, brauchen Sie für Werbezwecke in der Regel ebenfalls eine Einwilligung. Die regeln Sie einmal schriftlich mit dem Team und nicht bei jeder Übergabe neu.
Darf man ein Foto mit Kennzeichen veröffentlichen?
Ob ein Kfz-Kennzeichen für sich genommen ein personenbezogenes Datum ist, ist umstritten. Viele Datenschützer bejahen das, weil sich über das Kennzeichen der Halter ermitteln lässt. Auf einem Übergabefoto kommt hinzu, dass Kennzeichen und Kunde gemeinsam im Bild sind. Wer das Foto sieht, weiß dann, mit welchem Auto diese Person unterwegs ist.
Diesen Streit müssen Sie nicht entscheiden. Decken Sie das Kennzeichen vor jeder Veröffentlichung ab, dann stellt sich die Frage gar nicht. Das gilt besonders für Wunschkennzeichen, die oft Initialen oder ein Geburtsjahr enthalten. Achten Sie auch auf Fahrzeuge im Hintergrund und auf Unterlagen im Bild, etwa die Zulassungsbescheinigung, den Kaufvertrag oder einen Bildschirm mit Kundendaten auf dem Schreibtisch.
Im Studio von Capturfy decken Sie Kennzeichen oder Gesichter von Hand ab, als Rechteck, verpixelt oder mit einem Balken. Das geschieht nicht automatisch, der prüfende Blick vor dem Veröffentlichen bleibt also bei Ihnen.
Deckt die Einwilligung fürs Foto auch die Bitte um eine Bewertung ab?
Nein, das sind zwei verschiedene Dinge. Die Einwilligung fürs Foto betrifft das Bild des Kunden und richtet sich nach DSGVO und Kunsturhebergesetz. Die Bitte um eine Google-Bewertung per E-Mail gilt nach überwiegender Auffassung als Werbung. Für Werbung per E-Mail verlangt § 7 UWG in der Regel eine vorherige Einwilligung. Die Einzelheiten stehen im Ratgeber DSGVO-konform um Bewertungen bitten.
Fragen Sie deshalb getrennt, und halten Sie beide Antworten getrennt fest. Mancher Kunde schreibt gern eine Bewertung, möchte aber nicht auf Instagram erscheinen, und bei anderen ist es umgekehrt. Stecken beide Fragen in einem Satz, ist später oft unklar, wozu er eigentlich Ja gesagt hat.
Wie Sie im Autohaus insgesamt zu mehr Bewertungen kommen, beschreibt der Ratgeber Google-Bewertungen fürs Autohaus.
Was tun, wenn der Kunde die Einwilligung zum Foto widerruft?
Nach Art. 7 Abs. 3 DSGVO kann der Kunde seine Einwilligung jederzeit widerrufen, und das muss so einfach sein wie die Einwilligung selbst. Eine Begründung braucht er nicht. Was bis zum Widerruf veröffentlicht war, bleibt rechtmäßig. Ab dann dürfen Sie das Foto aber nicht mehr nutzen und nehmen es aus allen Kanälen, auf die Sie Zugriff haben.
- 1Widerruf festhalten. Notieren Sie, wann der Widerruf kam und worauf er sich bezieht. In Capturfy wird er in der Kundenakte vermerkt. Ohne einen solchen Vermerk kann das Foto Monate später in einer neuen Werbung wieder auftauchen.
- 2Website und Bildschirm bereinigen. Entfernen Sie das Foto von Ihrer Website und aus der Galerie, die auf dem Bildschirm im Verkaufsraum läuft.
- 3Soziale Netzwerke von Hand prüfen. Beiträge auf Instagram und Facebook löschen Sie in der Regel von Hand. Denken Sie an Reels, Karussells und Story-Highlights. Steckt das Foto in einem Karussell mit anderen Bildern, prüfen Sie, ob Sie das einzelne Bild entfernen können oder den ganzen Beitrag löschen müssen.
- 4Empfänger informieren. Haben Sie das Foto an eine Werbeagentur oder einen anderen Partner weitergegeben, sagen Sie auch dort Bescheid.
- 5Dem Kunden antworten. Bestätigen Sie ihm kurz, dass Sie das Foto entfernt haben. Ein freundlicher Satz reicht.
Legen Sie fest, wer im Haus Widerrufe bearbeitet, zum Beispiel die Person, die Ihre Kanäle betreut, oder die Verkaufsleitung. Sonst landet die Mail bei einem Verkäufer, der gerade im Urlaub ist, und das Foto bleibt wochenlang online.
Checkliste: Kundenfoto im Übergabebereich
Die folgenden Punkte passen in jede Übergabe. Den gesamten Ablauf vom vorbereiteten Fahrzeug bis zur Verabschiedung finden Sie in der Checkliste zur Fahrzeugübergabe im Autohaus.
Kundenfoto bei der Übergabe
- Einwilligung vor dem Foto einholen, mit festem Wortlaut und einzeln genannten Kanälen.
- Freiwilligkeit und Widerrufsrecht ansprechen und eine Kontaktadresse nennen.
- Einwilligung mit Name, Datum, Wortlaut und fragendem Mitarbeiter dokumentieren.
- Begleitpersonen einzeln fragen und Kinder im Zweifel nicht zeigen.
- Hintergrund prüfen, damit keine anderen Kunden, Unterlagen oder Bildschirme mit Kundendaten im Bild sind.
- Kennzeichen vor der Veröffentlichung abdecken, auch bei Fahrzeugen im Hintergrund.
- Freigabe fürs Marketing einholen, nachdem der Kunde sein Foto gesehen hat.
- Die Bitte um eine Bewertung getrennt vom Foto stellen und getrennt festhalten.
- Datenschutzhinweis im Übergabebereich aushängen oder in der Mail an den Kunden verlinken.
- Zuständigkeit für Widerrufe festlegen und im Team bekannt machen.

Über den Autor
Alexander von der Decken hat Capturfy gegründet und verantwortet Strategie, Vertrieb und Produktvision. Mehr über das Team
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FAQ
Häufige Fragen
Das dürfen Sie in aller Regel nicht. Auf dem Instagram-Konto eines Autohauses dient ein Kundenfoto der Werbung, und dafür brauchen Sie nach DSGVO und Kunsturhebergesetz die Einwilligung der abgebildeten Person. Die Ausnahmen des § 23 KUG passen auf ein Übergabefoto in der Regel nicht, weil der Kunde dort im Mittelpunkt steht.
Eine mündliche Einwilligung kann wirksam sein, denn die DSGVO schreibt keine bestimmte Form vor. Sie müssen die Einwilligung aber nach Art. 7 Abs. 1 DSGVO nachweisen können. Halten Sie deshalb fest, wer wann mit welchem Wortlaut und für welche Kanäle zugestimmt hat.
Ob ein Kennzeichen ein personenbezogenes Datum ist, ist rechtlich umstritten, viele Datenschützer bejahen es. Auf einem Übergabefoto ist das Kennzeichen außerdem mit einer erkennbaren Person verbunden. Auf der sicheren Seite sind Sie, wenn Sie Kennzeichen vor jeder Veröffentlichung abdecken, auch bei Fahrzeugen im Hintergrund.
Ja, das kann er jederzeit und ohne Begründung (Art. 7 Abs. 3 DSGVO). Veröffentlichungen bis zum Widerruf bleiben rechtmäßig, danach nehmen Sie das Foto aus Ihren Kanälen, also von Website, Instagram, Facebook und dem Bildschirm im Verkaufsraum. Beiträge in sozialen Netzwerken müssen Sie dafür in der Regel von Hand löschen.
Kinder dürfen Sie nur mit Einwilligung der Sorgeberechtigten zeigen, bei gemeinsamem Sorgerecht nach verbreiteter Auffassung nur mit Zustimmung beider Eltern. Jugendliche sollten zusätzlich selbst zustimmen. Weil sich das bei der Übergabe kaum prüfen lässt, zeigen Sie Kinder im Zweifel nicht oder so, dass sie nicht zu erkennen sind.
Nein, für die Bewertungsbitte brauchen Sie in der Regel eine eigene Einwilligung. Die Einwilligung fürs Foto betrifft das Bild des Kunden, die Bitte um eine Bewertung per E-Mail gilt dagegen nach überwiegender Auffassung als Werbung und fällt unter § 7 UWG. Fragen Sie beides getrennt und dokumentieren Sie beides getrennt.
Einfangen. Begeistern. Verstärken.
Lesen ist gut. Einfangen ist besser.
Capturfy hält die Übergabe im Bild fest, holt die Einwilligung gleich mit und bittet im richtigen Moment um die Bewertung. Ihr Team drückt nur den Auslöser.